Gesetzeslage zur Kaltaquise in Österreich und Tipps zur Umgehung

Übersicht

Direktvertrieb

Der beste Fall liegt vor, wenn deine Kunden ohne dein Zutun deine Produkte und Dienstleistungen kaufen. Das geht am besten durch Empfehlungen und eine gute Webseite. Danach kommt schon die öffentliche Werbung im Fernsehen, Radio, Zeitung oder Internet. Durch diese kommen die meisten wieder auf deine Webseite und informieren sich näher. Wenn das so nicht klappt, oder du einfach keinen Erfolg mit Werbung hast, weil deine Zielgruppe zu spezifisch ist, dann muss man schon den Weg des Direktvertriebes einschlagen.

Gesetzeslage in Österreich

Doch eine Kaltakquise ist rechtlich gar nicht so leicht. Oft greifen Firmen zum Telefon und rufen aus heiterem Himmel bei dir an. Soweit ich informiert war, ist dieser so genannte Cold-Call ein Verstoß gegen §107 des TKG.
Mag. Rainer Frank von Folk &  Frank Rechtsanwälte bestätigt mir das mit folgenden Worten:

Bezüglich des Telekommunikationsgesetzes hast du völlig Recht. Die Strafdrohungen sind durchaus beachtlich.

Und mit durchaus beachtlich sind Strafen bis € 37.000 gemeint – bei leichten Erstverstößen sind es meist nur 100 Euro. Und was kann ich jetzt tun, wenn mir das auf die Nerven geht?

Meines Erachtens müsste das Fernmeldebüro Graz zuständig sein (§ 113 TKG). Dieses hat aber bei Unzuständigkeit deine Anzeige an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Ich würde denen eine schriftliche Anzeige schicken, wann du von wem zu welchem Zweck angerufen wurdest, und dass du für diesen Anruf deine Zustimmung nicht erteilt hast.

Das heißt, wenn man einen Anruf erhält, der ohne Vorwarnung etwas verkaufen will, einfach Telefonnummer, Namen, Uhrzeit und Inhalt notieren. Schriftlich an dein nächstgelegenes Fernmeldebüro schicken und dieses wird dann für dich eine Anzeige erstellen und der Anrufer zur Kasse gebeten – du hast da leider nichts davon.

Beim Email ist es sogar noch leichter rechtlich vorzugehen. Es liegt ja eine Kopie des Emails vor. Bei einem Telefonat müsstest du ja fast eine Aufzeichnung des Gespräches haben, was du ja ohne Einwilligung nicht tun darfst. Du darfst keine Direktwerbung verschicken – also kannst du gerne Leute zu einem Frühstück einladen um diese näher kennen zu lernen! Dabei solltest du aber aufpassen, dass du diese Einladung nicht an mehr als fünfzig Leute gleichzeitig schickst, denn dann verstößt du wieder gegen das Gesetzt.

Was kannst du tun?

Die einzigen Möglichkeiten zur gesetzeskonformen Kaltakquise sind der Post-Brief und das persönliche Gespräch. Der Brief ist einfach, relativ günstig und sinnlos. Wie oft hab ich schon ein Angebot erhalten, das ich sofort im Rundordner abgelegt habe. Briefe sind eine tolle Alternative um bestehende Kunden mit Neuigkeiten zu versorgen. Es ist oft eine willkommene Abwechslung ein gedrucktes Blatt Papier in der Hand zu haben, zur Neukundengewinnung ist der Brief aber eher ungeeignet.

Beim persönlichen Gespräch kann man natürlich am meisten erreichen. Nur wie kommt man zu einem Termin, wenn man nicht anrufen darf? Man spielt einfach Vertreter und klopft mal an, wenn man in der Nähe ist. Wenn es passt, kommt man eventuell ins Gespräch, wenn nicht, hat dein potentieller Kunde wenigstens schon mal dein Gesicht gesehen und du kannst zumindest fragen, ob Interesse besteht und ob du weitere Infos per Mail schicken darfst.

Hinweis

Behalte aber im Kopf, dass ich kein Jurist bin und du dich nicht auf meine Aussagen beziehen kannst – diese aber gern im Hinterkopf behalten solltest.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert